Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers und der Fahrzeugbesatzung
- Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöschern,
- Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöschern,
- Nicht in Fahrzeuge mit tragbaren brennbaren Beleuchtungsgeräten und Geräten mit Metalllegierungsoberflächen einzusteigen,
- Das Anzünden von Feuer, offenes Anzünden und Rauchen in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge beim Be-, Befüllen und Entladen der Fahrzeuge ist zu unterlassen, keine Gegenstände aufzubewahren, die Funken erzeugen können, und nicht mit Kleidung zu arbeiten, die über diese Funktion verfügt,
- Den Motor des Fahrzeugs während des Be-, Be- und Entladens außer in Notfällen ausgeschaltet zu lassen,
- Sicherstellen, dass an Fahrzeugen und Tanks, die mit gefährlichen Gütern beladen sind, obligatorische Etiketten, Schilder und orangefarbene Schilder angebracht werden und dass diese Etiketten, Schilder und orangefarbenen Schilder von Fahrzeugen entfernt werden, die entleert und gereinigt wurden,
- Keine Beförderung von Paketen, deren Verpackung beschädigt ist,
- Unterlassen Sie den Transport im Falle eines gefährlichen Stofflecks oder einer ähnlichen Möglichkeit.
- Um die Verbote und Beschränkungen bezüglich der Nutzung der Autobahn einzuhalten,
- Um zu überprüfen, ob das Fahrzeug entsprechend der Grenze beladen ist, und um das über die Grenze hinaus beladene Fahrzeug nicht zu verwenden,
- Im Gefahrenfall die in schriftlichen Anweisungen genannten Vorsichtsmaßnahmen zu treffen,
- Indem Sie die erforderlichen Dokumente und Ausrüstung während des Transports bei sich haben,
- Bei Verkehrsstopps an Tunnel-, U-Bahn- und Brückenübergängen schalten Sie die Warnleuchten ein, achten Sie auf den Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen vor und hinter dem Fahrzeug und schalten Sie den Motor aus.
- Um die Bestimmungen des ADR bezüglich der Verwendung von Tanks, des Motorstarts und zusätzlicher Anforderungen in Bezug auf spezielle Klassen oder Stoffe einzuhalten,
- Das Abstellen von mit gefährlichen Gütern beladenen oder entladenen, aber nicht gereinigten Fahrzeugen in Wohngebieten ist außer während der Be- und Entladezeit verboten,
- Halten Sie die Feststellbremse am mit gefährlichen Gütern beladenen Fahrzeug, während es geparkt ist,
- Stellt das transportierte gefährliche Gut eine Gefahr für Dritte dar, insbesondere im Falle eines Unfalls oder einer Nichtbeachtung, und kann dieses Risiko nicht sofort beseitigt werden, ist die zuständige Behörde, die dem Bereich, in dem diese gefährliche Situation auftritt, am nächsten liegt, zu kontaktieren und zu benachrichtigen oder dafür sorgen, dass alle notwendigen Informationen übermittelt werden,
- Fahrer müssen über einen Berufsqualifikationsnachweis vom Typ SRC5 oder das entsprechende ADR-Zertifikat verfügen und während der Beförderung die erforderliche Ausrüstung dabei haben.
Zur Einhaltung der in Abschnitt 7.5 des ADR genannten Vorschriften zur Beladung und Handhabung,Sie sind dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Sicherheitsmaßnahmen im Entladebereich vollständig getroffen werden und dass die beim Entladevorgang verwendete Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert.