Verantwortlichkeiten des Spediteurs

Ein Autorisierungszertifikat haben

Natürliche und juristische Personen, die Transportaktivitäten im Rahmen der ADR-Verordnung durchführen, müssen über eine der Genehmigungen C1, C2, K1, K2, L1, L2, M1, M2, M3, N1, N2, R1, R2 und TIO verfügen Zertifikate gemäß der Straßenverkehrsordnung.

Besitz einer Genehmigungsbescheinigung

Inhaber von Transportgenehmigungsbescheinigungen müssen für den Transport gefährlicher Güter und Güter, deren Klassen in der folgenden Tabelle aufgeführt sind, eine Genehmigung der in der Tabelle aufgeführten zuständigen Behörden einholen. Diese Genehmigungen sind maximal ein Jahr ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung gültig.

Klasse gefährlicher Güter, für die eine Genehmigung erforderlich ist

  • Stoffe der Klasse 1 sind im ADR enthalten
  • Stoffe der Klasse 6 des ADR
  • Stoffe der Klasse 7 sind im ADR enthalten

Relevante/zuständige Behörde, die eine Genehmigung einfordert

  • Innenministerium
  • Ministerium für Gesundheit, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Viehzucht
  • Ministerium für Umwelt und Urbanisierung
  • Energie und natürliche Ressourcen. Ministerium (TAEK)

Einholen einer Gefahrgutaktivitätsbescheinigung: Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres Nettomengen von 50 Tonnen oder mehr gefährlicher Güter befördern; Unternehmen, die eine oder mehrere dieser Tätigkeiten als Betreiber von Tankcontainern/mobilen Tanks abfüllen, verpacken, laden, versenden, empfangen, entladen und eine oder mehrere dieser Tätigkeiten ausüben, müssen ein Aktivitätszertifikat für gefährliche Stoffe erwerben. Darüber hinaus; Gemäß der Straßenverkehrsordnung verfügt es über die Zulassungsbescheinigung C1, C2, C3, K1, K2, K3, L1, L2, M1, M2, N1, N2, P1, P2, R1, R2 und TIO sowie über die Verfahren und Verfahren für die Ausstellung einer Gefahrgutbescheinigung Im Rahmen der Grundsätzerichtlinie sind auch diejenigen, die Transporttätigkeiten ausüben, verpflichtet, eine TMFB zu erhalten.

Erhalt einer Fahrzeugkonformitätsbescheinigung für Tankfahrzeuge

Gefahrstoffe können in festen oder abnehmbaren Tanks über 1 m3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks, MESCs, Vakuum-Abfalltanks, Tankwechselbehältern usw. über 3 m3 gelagert werden. Beim Transport in Transporteinheiten ist die Einholung einer ADR-/Fahrzeugkonformitätsbescheinigung für die Fahrzeuge zwingend erforderlich.
Wenn gefährliche Güter in verpackter oder loser Form transportiert werden, ist die Einholung einer ADR-/Fahrzeugkonformitätsbescheinigung für Fahrzeuge nicht zwingend erforderlich. Für Fahrzeuge, die verpackte Sprengstoffe und Gegenstände (Klasse 1) befördern, ist es jedoch obligatorisch, ein ADR-/Fahrzeugkonformitätszertifikat zu erhalten.
Fahrzeuge, die im Gefahrguttransport in die ADR-Vertragsländer (EX/II, EX/III, FL, AT und MEMU) eingesetzt werden, und Fahrzeuge mit Baujahr 2015 und später, die im inländischen Gefahrguttransport eingesetzt werden, sind ADR vom Ministerium oder autorisierten Institutionen/Organisationen erteilt. Es ist obligatorisch, jährlich eine ADR-Konformitätsbescheinigung gemäß den in Abschnitt 9 genannten Bestimmungen zu erhalten.
Anträge werden jährlich vom Ministerium oder autorisierten Institutionen/Organisationen gemäß den vom Ministerium festgelegten Verfahren und Grundsätzen für Fahrzeuge mit einem Modelljahr von 2014 und früher (Altfahrzeuge) gestellt, die die Anforderungen des ADR nicht vollständig erfüllen Für den Betrieb innerhalb der Grenzen unseres Landes und/oder in Ländern, die nicht Vertragspartei des ADR sind, ist der Erwerb einer Fahrzeugkonformitätsbescheinigung obligatorisch.
Die Aufbauten fertiggestellter Fahrzeuge mit einem Modelljahr 2014 und früher, die nicht den ADR-Anforderungen entsprechen und über eine Bescheinigung über die Feststellung des Fahrzeugzustands oder eine Fahrzeugkonformitätsbescheinigung verfügen, können auf Fahrzeuge mit einem Modelljahr 2015 und später, die gemäß ADR hergestellt wurden, übertragen werden, sofern dies der Fall ist dass sie die technischen Kriterien erfüllen, die in den vom Ministerium veröffentlichten Verfahren und Grundsätzen festgelegt sind. In diesem Fall wird für die betreffenden Fahrzeuge unabhängig vom Modelljahr eine Fahrzeugkonformitätsbescheinigung ausgestellt. Ebenso sollte bei der Erneuerung des Tankteils von Altfahrzeugen ein nach ADR gefertigter Tank für das Fahrzeug verwendet werden.

Mit SRC 5-zertifizierten Treibern

Fahrer, die gefährliche Güter auf nationalen und internationalen Autobahnen transportieren, müssen über das Fahrertrainingszertifikat für den Transport gefährlicher Güter (SRC5) / ADR-Fahrertrainingszertifikat verfügen. Fahrer und Fahrzeugpersonal müssen eine 19-stündige ADR-Grundschulung absolvieren, um sich mit den allgemeinen Pflichten der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vertraut zu machen. Fahrer, die nach der Schulung die Prüfung bestehen, erhalten das Dangerous Goods Transportation Driver Training Certificate (SRC5).
Fahrer, die Produkte der Klassen 1 und 7 transportieren, müssen außerdem eine 8-stündige Spezialschulung absolvieren.
Fahrer müssen alle fünf Jahre vor Ablauf ihres Führerscheins an einer Erneuerungsschulung teilnehmen und ihre Zertifikate durch Bestehen der entsprechenden Prüfung erneuern.

Abschluss einer Pflichthaftpflichtversicherung für gefährliche Stoffe und gefährliche Abfälle

Inhaber einer Genehmigungsbescheinigung müssen für ihre Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, eine obligatorische finanzielle Haftpflichtversicherung für gefährliche Güter und gefährliche Abfälle abschließen. Wenn bei den Kontrollen festgestellt wird, dass keine obligatorische Haftpflichtversicherung für Gefahrstoffe und gefährliche Abfälle besteht, ist die Fortsetzung des Transports nach Beginn des Transports nur bis zur nächstgelegenen Abrechnungsstelle zulässig.

Aufbewahrung von ADR-Kits (persönliche Schutzausrüstung) in Fahrzeugen

  • In Fahrzeugen ist die Ausstattung mit der folgenden Ausstattung Pflicht.
  • Unterlegkeil geeignet für das maximale Gewicht des Fahrzeugs und den Durchmesser seiner Räder
  • Unterlegkeil geeignet für das maximale Gewicht des Fahrzeugs und den Durchmesser seiner Räder
  • Schutzweste
  • Fackel
  • ein Paar Handschuhe
  • Gläser
  • Augendusche
  • Gasmaske
  • Stiefel (antistatische Sohle, Eisenkappe)
  • Eimer/Auffangbecken
  • Schaufel, Bürste
  • Ablassschraube

Einen für den Fahrzeugtyp geeigneten Feuerlöscher haben

In Fahrzeugen ist der Besitz von Feuerlöschern vorgeschrieben, deren Gewichte sich nach dem Fahrzeugtyp richten. Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre überprüft werden und müssen mindestens die Brandklassen A, B und C abdecken.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen+: Fahrzeuge müssen über einen Feuerlöscher mit einem Gesamtgewicht von 12 kg verfügen, davon muss einer mindestens 6 kg wiegen.
Für Fahrzeuge zwischen 3,5-7,5 Tonnen: Fahrzeuge müssen über einen Feuerlöscher mit einem Gesamtgewicht von 8 kg verfügen, davon muss einer mindestens 6 kg schwer sein.
Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen: Fahrzeuge müssen über einen Feuerlöscher von insgesamt 4 kg verfügen, davon muss einer mindestens 2 kg schwer sein.
Beauftragung eines Gefahrstoffsicherheitsberaters

Versanddokumente

In Fahrzeugen;

  • ADR-Transportdokument
  • ADR-Konformitätsbescheinigung für Tankfahrzeuge
  • Transportgenehmigung der zuständigen Behörden (für Klasse 1, 6 und 7)
  • Haftpflichtversicherung für gefährliche Stoffe und gefährliche Abfälle
  • SRC5-Führerschein
  • Personalausweis/Reisepass
  • Schriftliche Anleitung

Für gefährliche Güter, die in mehr als einem Verkehrsträger transportiert werden, ist das Vorhandensein eines Multi-Mode-Transportformulars für gefährliche Güter obligatorisch.

Verantwortlichkeiten des Uploaders

Verladung gefährlicher Güter in das Fahrzeug nur, wenn die Voraussetzungen gemäß ADR-Bestimmungen erfüllt sind,
Bei der Übergabe von verpackten gefährlichen Gütern oder ungereinigten leeren Packstücken an den Spediteur prüfen, ob die Packstücke beschädigt sind,
Beschädigte, auslaufgefährdete oder leere, ungereinigte Packstücke nicht zu laden, bis der Schaden behoben ist,
Um die Gesetze und Sondervorschriften für die Verladung und den Umgang mit gefährlichen Gütern einzuhalten,
Sicherstellen, dass die erforderlichen Gefahrenzeichen und Etiketten auf Verpackungen und Geräten vorhanden sind,
Nachdem Sie die gefährlichen Güter in den Container geladen haben, stellen Sie sicher, dass der Container mit den erforderlichen Gefahrenzeichen gekennzeichnet und etikettiert ist.
Bei der Verladung von Packstücken ist die Berücksichtigung anderer Ladungen im Fahrzeug unter Beachtung der Zusammenladeverbote sowie der Vorschriften zur getrennten Aufbewahrung von Lebensmitteln und Lebensmitteln bzw. Futtermitteln zu beachten,
Information des Fahrers über den transportierten gefährlichen Stoff, die UN-Nummer des Stoffes, die offizielle Bezeichnung und die beim Transport verwendete Verpackungsgruppe,
Gemäß ADR 3.4, wenn der Transport im Rahmen der Ausnahmegenehmigungen für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter erfolgt; Zur allgemeinen Identifizierung des gefährlichen Stoffes ohne Angabe der UN-Nummer, des Namens, der Klasse und der Verpackungsgruppe,
Um sicherzustellen, dass das Personal, das gefährliche Güter verlädt, eine Schulung zu diesem Thema erhalten hat, und um diese Schulungsunterlagen bei Bedarf dem Ministerium vorzulegen,
Beim Beladen der Fahrzeuge ist er verpflichtet, das Anzünden von Feuer, offenes Anzünden und Rauchen in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge zu unterlassen, keine Gegenstände aufzubewahren, die Funken erzeugen können, und nicht mit Kleidung zu arbeiten, die über diese Funktion verfügt.

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